Umsetzung von EU-Vorgaben

Die neuen Vorschriften des deutschen Steuerrechts

15.07.2010

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers:

Einige Anpassungen im Umsatzsteuerrecht dienen der Bekämpfung des Steuerbetrugs. So gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nun auch für Emissionszertifikate, und Dauerleistungen sind künftig zumindest jährlich zu besteuern.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

Auch Personenkreise, die bisher keine UStIdNr erhalten haben (z. B. Kleinunternehmer), können ab dem 1. Januar 2010 eine UStIdNr beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen:

Durch eine Änderung im Gewerbesteuergesetz wird eine Ausnahmeregelung für Finanzdienstleistungsunternehmen ermöglicht. Die Sonderregelung gilt rückwirkend ab 2008, die Vorgabe, dass mindestens 50 % der Umsätze aus Finanzdienstleistungen stammen müssen, dagegen erst ab 2011.

Außensteuergesetz:

Eine Ergänzung soll mögliche nachteilige Folgen der Regelungen zur Funktionsverlagerung für den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland vermeiden. (oe)

Der Autor Alexander Uhl ist Rechtsanwalt und Steuerberater.

Kontakt:

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