Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers:
Einige Anpassungen im Umsatzsteuerrecht dienen der Bekämpfung des Steuerbetrugs. So gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nun auch für Emissionszertifikate, und Dauerleistungen sind künftig zumindest jährlich zu besteuern.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
Auch Personenkreise, die bisher keine UStIdNr erhalten haben (z. B. Kleinunternehmer), können ab dem 1. Januar 2010 eine UStIdNr beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen:
Durch eine Änderung im Gewerbesteuergesetz wird eine Ausnahmeregelung für Finanzdienstleistungsunternehmen ermöglicht. Die Sonderregelung gilt rückwirkend ab 2008, die Vorgabe, dass mindestens 50 % der Umsätze aus Finanzdienstleistungen stammen müssen, dagegen erst ab 2011.
Außensteuergesetz:
Eine Ergänzung soll mögliche nachteilige Folgen der Regelungen zur Funktionsverlagerung für den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland vermeiden. (oe)
Der Autor Alexander Uhl ist Rechtsanwalt und Steuerberater.
Kontakt:
Am Haag 10, 82166 Gräfelfing, Tel.: 089 863893-60, E-Mail: office@a-uhl.de oder im Internet unter www.fuchs-pressedienst.de