Diebstahl am Arbeitsplatz kann teuer werden

08.03.2000

Arbeitnehmer, die am Arbeitsplatz klauen, riskieren nicht nur ihren Arbeitsplatz, sondern machen sich auch schadenersatzpflichtig. Dazu können auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei gehören, wenn konkrete Verdachtsmomente dazu Anlass gegeben haben. Der Einwand des Arbeitnehmers, der Arbeitgeber hätte die Beobachtungen durch eigene Arbeitnehmer vornehmen lassen können, zählt dabei nicht. Denn der Arbeitgeber darf sich bei konkreten Verdachtsmomenten solcher Personen bedienen, die als Detektive in Ermittlungstätigkeiten erfahren sind (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 5 Sa 540/99). (jlp)

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