Dienstwagen und Mutterschutz

22.02.2001

Schwangere Frauen müssen ihren Dienstwagen auch nach Beginn des Mutterschutzes nicht zurück-geben, wenn ihnen im Arbeitsvertrag unbeschränkte Rechte an dem Fahrzeug zugesichert werden. Das Gericht entschied, dass Sachbezüge nicht nur als Arbeitsentgelt anzusehen sind, sondern auch als Zuschuss zum Mutterschutzgeld. In diesem Zustand sollte der Frau jede Umstellung und Aufregung erspart werden (Bundesarbeits-gericht, Az.: 5 AZR 240/99). (jlp)

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