Fehlerhaften Eigenkapitalausweis vermeiden

Digitale Offenlegung bei Kommanditgesellschaften

22.09.2008

Eine Missachtung dieser Regelungen kann weitreichende Konsequenzen haben:

1. Bei grob fehlerhafter Aufteilung von Eigen- und Fremdkapital ist die gesamte Bilanz falsch. Dies kann zu empfindlichen Bußgeldzahlungen in Höhe von bis zu 50.000 Euro gegen die verantwortlichen Geschäftsführer führen.

2. Geschäftspartnern und Banken wird eine unzutreffend hohe Eigenkapitalausstattung vorgetäuscht, während den Kommanditisten für das stattdessen vorhandene Fremdkapital dieselben Gläubigerrechte wie allen anderen Kreditgebern zustehen. Hier drohen den persönlich haftenden Gesellschaftern beträchtliche Haftungs- und gegebenenfalls auch strafrechtliche Risiken.

3. Kommanditisten können Verluste nur mit "echtem" Eigenkapital verrechnen, nicht aber mit fälschlicherweise dem Eigenkapital zugeordneten Beträgen. Ist dies der Fall, drohen bei einer Betriebsprüfung unter Umständen erhebliche Steuernachzahlungen.

Autor: Dipl.-Kfm. Richard Hempe, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Geschäftsführer der SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH in Regensburg (mf)

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