Discounter-Streit: Gericht untersagt Klarmobil "Versorgungslücken"-Werbung

01.02.2006
Wegen "unlauterer Werbeaussagen" hat Mobilfunk-Netzbetreiber E-Plus beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen die Mobilcom-Tochter Klarmobil.de erwirkt. In seinem Beschluss

Wegen "unlauterer Werbeaussagen" hat Mobilfunk-Netzbetreiber E-Plus beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen die Mobilcom-Tochter Klarmobil.de erwirkt. In seinem Beschluss untersagt das Gericht dem Billiganbieter einstweilig mit Aussagen wie "Kein E-Plus! Keine Versorgungslücken!" oder "Telefonieren im besten Netz" zu werben.

Der Provider, der das T-Mobile-Netz nutzt, hatte sich in seinen Aussagen auf einen Service-Check des rheinisch-westfälischen TÜVs vom März 2005 berufen. Klarmobil.de prüft jetzt seinerseits juristische Mittel. "Es ist schon erstaunlich, dass es nicht einmal den Versuch einer außergerichtlichen Einigung gegeben hat", so Geschäftsführer Hartmut Herrmann. (haf)

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