Ebay geht gegen automatische Bietsoftware vor - Gerichte uneins

03.07.2003
Wer eine Internetauktion für sich gewinnen, aber nicht die ganze Zeit vor dem Rechner sitzen will, kann den automatischen Bietagenten, wie ihn Ebay seinen Nutzern empfiehlt, aktivieren. Oder aber der Bieter Bieter greift zu einem sogenannten "Sniper". Hinter einer Sniper-Software verbirgt sich ein Programm, dass automatisiert ein Angebot quasi in der letzten Sekunde vor dem Auktionsende abgibt. Während in den USA automatische Bietagenten völlig legal sind, gehen die Meinungen der deutschen Gerichtsbarkeit auseinander. Wie das Handelsblatt berichtet, wehrt sich derzeit Marktführer Ebay mit allen juristischen Mitteln gegen den Einsatz derartiger Software. Während das Landgericht Hamburg das weitere Anbieten von Sniper-Software wegen eines "rechtsw Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" untersagt, hob nun das Landesgericht Berlin eine selbst erlassene einstweilige Verfügung wieder auf. Sniper-Software sei letztendlich nichts anderes als eine Art "Mittelsmann" für einen Bieter. Und das sei bei "echten" Versteigerungen völlig normal und selbstverständlich auch legal. Einen ausgehenden Behinderungswettbewerb mochten die Richter am Landgericht Berlin allenfalls in einer abstrakten Form erkennen. Die Hamburger Gesetzeshüter halten dagegen, dass ein Bieter, der sein Angebot per Hand tätigt, nie die Perfektion von derartige Software erreichen könne. Zudem werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay verletzt, die den Einsatz von Sniper-Software grundsätzlich verbietet. Den Bietern nutzt das freilich wenig. Weiterhin gibt es keine allgemein gültige Rechtsauffassung zu diesem Streitthema. (cm)

Wer eine Internetauktion für sich gewinnen, aber nicht die ganze Zeit vor dem Rechner sitzen will, kann den automatischen Bietagenten, wie ihn Ebay seinen Nutzern empfiehlt, aktivieren. Oder aber der Bieter Bieter greift zu einem sogenannten "Sniper". Hinter einer Sniper-Software verbirgt sich ein Programm, dass automatisiert ein Angebot quasi in der letzten Sekunde vor dem Auktionsende abgibt. Während in den USA automatische Bietagenten völlig legal sind, gehen die Meinungen der deutschen Gerichtsbarkeit auseinander. Wie das Handelsblatt berichtet, wehrt sich derzeit Marktführer Ebay mit allen juristischen Mitteln gegen den Einsatz derartiger Software. Während das Landgericht Hamburg das weitere Anbieten von Sniper-Software wegen eines "rechtsw Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" untersagt, hob nun das Landesgericht Berlin eine selbst erlassene einstweilige Verfügung wieder auf. Sniper-Software sei letztendlich nichts anderes als eine Art "Mittelsmann" für einen Bieter. Und das sei bei "echten" Versteigerungen völlig normal und selbstverständlich auch legal. Einen ausgehenden Behinderungswettbewerb mochten die Richter am Landgericht Berlin allenfalls in einer abstrakten Form erkennen. Die Hamburger Gesetzeshüter halten dagegen, dass ein Bieter, der sein Angebot per Hand tätigt, nie die Perfektion von derartige Software erreichen könne. Zudem werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay verletzt, die den Einsatz von Sniper-Software grundsätzlich verbietet. Den Bietern nutzt das freilich wenig. Weiterhin gibt es keine allgemein gültige Rechtsauffassung zu diesem Streitthema. (cm)

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