Eigenwerbung im Intranet

30.10.2003

Eine persönliche Werbung als Kandidat für die Betriebsratswahl im betriebsinternen Intranet ist nicht automatisch verboten. Damit erklärte das Arbeitsgericht Frankfurt eine gegenüber dem Mitarbeiter ausgesprochene Abmahnung für unwirksam. Das Arbeitsgericht berief sich in seinem Urteil auf den Umstand, dass in der Firma zuvor offenbar auch andere Kandidaten das Intranet zur Wahlwerbung benutzt hatten. Darüber hinaus sei eine Wahlwerbung nicht als persönliche Angelegenheit des Kandidaten anzusehen, sondern diene der Information aller Mitarbeiter (Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 9 Ca 5820/02). (jlp)

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