Einstweilige Verfügung gescheitert

25.11.1999

HAMBURG: Vor dem Landgericht Hamburg scheiterte Philips jetzt mit einer einstweiligen Verfügung gegen das "Powershopping"-System von Primus-Online. Unter diesem Namen wurde von dem Online-Händler im September ein System eingeführt, das - vereinfacht ausgedrückt - auf einer Art Einkaufsgemeinschaft basiert. Dabei können sich mehrere Käufer zusammenschließen, um den Preis dann durch Mengenrabatte zu drücken. Einer Käufergruppe war es gelungen, dadurch den Preis für Philips-Fernsehgeräte um fast 50 Prozent zu reduzieren. Das wollte der Hersteller allerdings nicht auf sich sitzen lassen und stellte beim Landgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung. Der Verkauf der Flimmerkisten bei www.power shopping.de sollte untersagt werden. Das Gericht lehnte ab. (mf)

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