Elsa wird geschlossen

03.05.2002
Massive Vorwürfe gegen Banken und Insolvenzverwalter Thomas Georg: Elsa-Vorstand Theo Beisch hat sein letztes Kapitel zum definitiven Aus der Aachener Elsa AG geschrieben. "In letzter Minute“ hätte die Dresdner Bank und der vorläufige Insolvenzverwalter Thomas Georg die Rettung Elsas und der Arbeitsplätze von immerhin 340 verbliebenen Mitarbeitern verhindert. Was die Dresdner Bank und ihren am 25. April gestellten zweiten Insolvenzantrag betrifft, so spricht Beisch von einer "vorsätzlichen Blockade der Betriebsfortführung“. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Thomas Georg aber wirft er vor, durch seine durch ein Gutachten nicht erhärteten äußerungen zur desaströsen Finanzlage Elsas Investoren entmutigt zu haben. Denn die Rettung Elsas sei noch möglich gewesen: Ein nicht benannter Investorenpool habe sich in Gründung befunden – bis nach Dienstschluss der Banken (Poolführer Sparkasse Aachen) sei bis zum 1. Mai verhandelt worden, "ohne dass eine Einigung erzielt werden konnte", so Beisch. Jetzt will Beisch zusätzlich zu seiner Klage gegen Georg auch die "Schäden, die Mitarbeitern, Aktionären und der Firma zugefügt“ worden seien, beziffern lassen und womöglich geltend machen. Thomas Georg erklärte dagegen, dass er als Insolvenzverwalter – "der einzige Ansprechpartner“ – von Investoren nichts bemerkt habe. Niemand habe sich bei ihm gemeldet. "Ich wäre heilfroh gewesen, wenn es zu einer Fortführung gekommen wäre", erklärte Georg. Interessant, wenn auch nicht die Pleite Elsas erklärend, erscheint der Hinweis der Juristin Gudrun Se: Die Banken hätten bei ihrer Kündigung der Kredite für Elsa nicht berücksichtigt, dass das Aachener Unternehmen mit EU-Fördergeldern hätte versorgt werden können. Die Banken, so Se, wären nicht auf die gekommen, Fördergelder der EU zu beantragen. So hätten die Banken gegen geltendes Recht – die Juristin zitiert § 242 BGB – verstoßen, meint Se. (wl)

Massive Vorwürfe gegen Banken und Insolvenzverwalter Thomas Georg: Elsa-Vorstand Theo Beisch hat sein letztes Kapitel zum definitiven Aus der Aachener Elsa AG geschrieben. "In letzter Minute“ hätte die Dresdner Bank und der vorläufige Insolvenzverwalter Thomas Georg die Rettung Elsas und der Arbeitsplätze von immerhin 340 verbliebenen Mitarbeitern verhindert. Was die Dresdner Bank und ihren am 25. April gestellten zweiten Insolvenzantrag betrifft, so spricht Beisch von einer "vorsätzlichen Blockade der Betriebsfortführung“. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Thomas Georg aber wirft er vor, durch seine durch ein Gutachten nicht erhärteten äußerungen zur desaströsen Finanzlage Elsas Investoren entmutigt zu haben. Denn die Rettung Elsas sei noch möglich gewesen: Ein nicht benannter Investorenpool habe sich in Gründung befunden – bis nach Dienstschluss der Banken (Poolführer Sparkasse Aachen) sei bis zum 1. Mai verhandelt worden, "ohne dass eine Einigung erzielt werden konnte", so Beisch. Jetzt will Beisch zusätzlich zu seiner Klage gegen Georg auch die "Schäden, die Mitarbeitern, Aktionären und der Firma zugefügt“ worden seien, beziffern lassen und womöglich geltend machen. Thomas Georg erklärte dagegen, dass er als Insolvenzverwalter – "der einzige Ansprechpartner“ – von Investoren nichts bemerkt habe. Niemand habe sich bei ihm gemeldet. "Ich wäre heilfroh gewesen, wenn es zu einer Fortführung gekommen wäre", erklärte Georg. Interessant, wenn auch nicht die Pleite Elsas erklärend, erscheint der Hinweis der Juristin Gudrun Se: Die Banken hätten bei ihrer Kündigung der Kredite für Elsa nicht berücksichtigt, dass das Aachener Unternehmen mit EU-Fördergeldern hätte versorgt werden können. Die Banken, so Se, wären nicht auf die gekommen, Fördergelder der EU zu beantragen. So hätten die Banken gegen geltendes Recht – die Juristin zitiert § 242 BGB – verstoßen, meint Se. (wl)

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