Neuerungen für Steuerpflichtige

Elster, Riester & Co. – das müssen Sie wissen

01.02.2011

Krankenversicherung:

Der allgemeine Beitragssatz für die Krankenversicherung ist zum Jahreswechsel um 0,6 Prozent auf 15,5 Prozent gestiegen, der ermäßigte Beitragssatz beträgt entsprechend 14,9 Prozent.

Arbeitslosenversicherung:

Auch hier ist der Beitragssatz zum Jahreswechsel gestiegen, und zwar von 2,8 Prozent auf 3,0 Prozent.

Insolvenzgeldumlage:

Weil aus 2010 noch genügend finanzielle Reserven vorhanden sind, wird die Insolvenzgeldumlage zum ersten Mal komplett ausgesetzt. Der Umlagesatz beträgt dementsprechend für 2011 0,0 Prozent.

Arbeitslosengeld II:

Der Sparhaushalt des Bundes führt zu einigen Einschränkungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II/Hartz IV). Insbesondere fällt der befristete Zuschlag weg, der bisher beim Übergang von ALG I zu ALG II gezahlt wurde. Außerdem gilt während des Bezugs von ALG II nun keine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung mehr. Stattdessen wird die Zeit des ALG-Bezugs als Anrechnungszeit berücksichtigt.

Transferentschädigungen:

Entschädigungen für den Wechsel eines Sportlers von einem ausländischen zu einem inländischen Verein sind nun steuerpflichtig. Auch diese Regelung soll ein unliebsames Urteil des Bundesfinanzhofs eliminieren. Für Vergütungen im Amateursport gibt es eine Freigrenze von 10.000 Euro. (oe)

Der Autor Alexander Uhl ist Rechtsanwalt und Steuerberater.

Kontakt:

Am Haag 10, 82166 Gräfelfing, Tel.: 089 863893-60, E-Mail: office@a-uhl.de, Internet: www.alexander-uhl.de

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