User sind verunsichert

Erste Abmahnung bei Facebook

25.05.2012
Facebook-Nutzer haften nicht für jede fremde Meldung im eigenen Profil, sagt Jenny Hubertus.

Vor Kurzem versetzte die Meldung von der ersten Facebook-Abmahnung die Internetgemeinde in Aufruhr. Erstmals wurde ein Facebook-Nutzer wegen eines in seinem Profil abgebildeten Fotos abgemahnt, das - und hier ist die Besonderheit - nicht von ihm selbst, sondern von einem Dritten dort gepostet wurde.

Hafte ich nun als Facebook-Nutzer für jede fremde Meldung in meinem eigenen Profil? Die Antwort ist ganz klar: "Nein!"

Fremde Fotos und das Urheberrecht

Natürlich habe ich auch bei Facebook das Urheberrecht zu beachten. Nur der Urheber selbst entscheidet, wem er sein Werk zugänglich macht und unter welchen Bedingungen. Alleine die Tatsache, dass ein bestimmtes Foto im Netz, z. B. über die Google-Bildersuche, auffindbar ist, legitimiert damit nicht zugleich auch die Weiterverwendung dieses Fotos - copy and paste - für eigene Zwecke. Hierzu ist immer die Einwilligung des Urhebers erforderlich.

Auch, wenn die Fotos vom Fotografen selbst in Bilderportale wie flickr oder picasa eingestellt und so zugänglich gemacht werden, unterliegt die Weiterverwendung gewissen Beschränkungen. Es sind immer die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Portals zu beachten und hier kann eine Pflicht zur Quellenangabe ebenso geregelt sein, wie die Entgeltlichkeit der Nutzung.

Eigene Fotos und das Persönlichkeitsrecht

Auf der sicheren Seite ist damit nur, wer entweder die erforderlichen Nutzungsrechte einholt oder aber auf eigene Fotos zurückgreift.

Doch selbst bei eigenen Fotos können Probleme immer dann auftauchen, wenn andere Personen abgebildet sind. Hier gilt es das Recht am eigenen Bild und das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zu wahren, mit der Konsequenz, dass - zumindest bis auf spezielle Ausnahmen - jede auf dem Foto deutlich erkennbar abgebildete Personen der Veröffentlichung zustimmen muss.

Das gilt im Übrigen auch für die Personen, die bereitwillig für ein Foto posieren. Wer sich mit der Anfertigung eines Fotos einverstanden erklärt hat, muss noch lange nicht mit der Veröffentlichung dieses Fotos einverstanden sein. Das gilt auch für eine Veröffentlichung im Internet und hier insbesondere in Sozialen Netzwerken.

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