Schwarzer Tag für Internethandel

EuGH kippt Wertersatz im Falle des Widerrufes

18.09.2009

Finanzielle Folgen für den Internethandel:

Die finanziellen Folgen für den Internethandel werden gewaltig sein und dem schon jetzt zum Teil vorherrschenden Missbrauch der Widerrufsmöglichkeiten von Verbrauchern auch weiterhin Tür und Tor öffnen. Das Navi für die Urlaubsreise, der Fernseher für die Weltmeisterschaft, die Bekleidung für ein Fest, all das kann sich der Verbraucher zukünftig quasi kostenfrei aus dem Internet besorgen. Warum mieten, wenn man es auch im Internet kaufen und dann widerrufen kann?

Verbraucherschutz sieht anders aus, da bereits die Schlussanwältin darauf hinwies, dass entsprechende Zusatzkosten über zurückgegebene gebrauchte Ware doch bitte zukünftig in die Preiskalkulation für alle Kunden einberechnet werden soll. Was eigentlich als Verbraucherschutz gedacht war, kann somit zu einer allgemeinen Preiserhöhung im Internethandel führen.

Was muss der Internethandel jetzt tun?

Die aktuelle Widerrufs- oder Rückgabebelehrung kann auf Grund der Entscheidung des europäischen Gerichtshofes aktuell wohl keinen Bestand haben und wäre wohl abzuändern. Wir gehen davon aus, dass der Gesetzgeber kurzfristig in Reaktion auf das Urteil des europäischen Gerichtshofes sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch, wie auch die Musterwiderrufsbelehrung abändern wird. Des Weiteren wird der Gesetzgeber auch die neue Musterwiderrufsbelehrung, die im Juni 2010 eine Widerrufsbelehrung als Gesetz vorsieht, noch einmal überarbeiten müssen.

Die Folgen sind weitreichend, da gegebenenfalls noch vor Reaktion des Gesetzgebers Widerrufsbelehrungen abgeändert werden müssen.

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