Unfall, Krankheit, Pflegebedürftigkeit

Familienhilfe – Kosten mit dem Finanzamt teilen

03.09.2012

Weitblick gefragt

Bei Unterhaltszuwendungen ins Ausland ist Weitblick gefragt. Zum einen gelten erhöhte Nachweisanforderungen, um die Bedürftigkeit des Angehörigen zu belegen. Zum anderen reduziert sich die Höchstgrenze unter Umständen deutlich. Sind die Lebenshaltungskosten niedriger als in Deutschland, unterstellen die Finanzbehörden einen geringeren Unterhaltsbedarf und erkennen nur einen Bruchteil der Kosten an.

Tipp:

Wer laufende Unterhaltszahlungen für Angehörige oder nahe stehende Personen plant, sollte grundsätzlich vorab steuerlichen Rat einholen. So lassen sich alle Gestaltungsoptionen prüfen und vorteilhaft nutzen. In jedem Fall sind Unterhaltszahlungen genau zu dokumentieren, um sie glaubhaft nachweisen zu können. Andernfalls gehen womöglich attraktive Steuervorteile verloren. (oe)
Die Autorin Dr. Stephanie Thomas ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei der Wirtschaftskanzlei WWS in Mönchengladbach.
Kontakt: WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH, www.wws-gruppe.de

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