FBI fordert Abhörschnittstellen von VoIP-Anbietern

09.04.2003
Das FBI hat scheinbar Schwierigkeiten beim Belauschen von Voice over IP Verbindungen. Wie die amerikanische Nachrichtenagentur AP berichtet, hat die US-Bundespolizei von den Mobilfunkanbietern die Einrichtung von Abhörschnittstellen für Internet-Telefonie gefordert. Außerdem will das FBI von der Industrie einheitliche technische Standards, die das Abhören von Telefonaten über das Internet Protocoll für die Behörden einfacher machen. Les Szwajkowksi, der Chef der Abteilung für die Überwachung von elektronischem Datenverkehr, erklärte gegenüber AP, dass die Vielzahl der bisher verwendeten Systeme durch ihre unterschiedlichen Architekturen die Lauschangriffe für das FBI sehr aufwendig und teuer machen.Rechtlich gesehen sitzt das FBI aber in dieser Sache am kürzeren Hebel. Denn das Gesetz verpflichtet die Anbieter bislang nur, den Behörden Abhörmöglichkeiten für digitale Telefonie wie zum Beispiel ISDN bereitzustellen. Voice over IP ist jedoch ein Internetdienst und fällt somit nicht unter diese Regelung. (gn)

Das FBI hat scheinbar Schwierigkeiten beim Belauschen von Voice over IP Verbindungen. Wie die amerikanische Nachrichtenagentur AP berichtet, hat die US-Bundespolizei von den Mobilfunkanbietern die Einrichtung von Abhörschnittstellen für Internet-Telefonie gefordert. Außerdem will das FBI von der Industrie einheitliche technische Standards, die das Abhören von Telefonaten über das Internet Protocoll für die Behörden einfacher machen. Les Szwajkowksi, der Chef der Abteilung für die Überwachung von elektronischem Datenverkehr, erklärte gegenüber AP, dass die Vielzahl der bisher verwendeten Systeme durch ihre unterschiedlichen Architekturen die Lauschangriffe für das FBI sehr aufwendig und teuer machen.Rechtlich gesehen sitzt das FBI aber in dieser Sache am kürzeren Hebel. Denn das Gesetz verpflichtet die Anbieter bislang nur, den Behörden Abhörmöglichkeiten für digitale Telefonie wie zum Beispiel ISDN bereitzustellen. Voice over IP ist jedoch ein Internetdienst und fällt somit nicht unter diese Regelung. (gn)

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