Spezielle Regelungen gültig

Feiertage und Arbeitsrecht – was Firmen wissen müssen

05.11.2009

Betriebsferien

Auch wenn die Urlaubsverteilung im Allgemeinen nicht im Ermessen des Arbeitgebers liegt, darf er Betriebsferien anordnen, erklären die Arag-Experten. Dabei sollte er auf zwei Dinge achten. Erstens sollte die Zwangspause in den Schulferien liegen, damit Eltern nicht benachteiligt werden und zweitens sollte er die verordnete Freizeit so früh wie möglich ankündigen, damit sich alle Arbeitnehmer darauf einstellen können. Hat der Betrieb jedoch einen Personal- oder Betriebsrat, darf der Chef nicht in Eigenregie entscheiden, sondern muss deren Zustimmung einholen. (oe)

Quelle: www.arag.de

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