Fernsehgerät für eine Mark

25.05.2001

Wird ein Fernsehgerät zum Preis von einer Mark verkauft, wenn der Kunde zugleich einen Stromlieferungsvertrag mit einem bestimmten Anbieter abschließt, so verstößt dies gegen das Wettbewerbsrecht. Eine solche Offerte schafft die Gefahr, dass der Verbraucher auf andere Stromlieferungsangebote gar nicht mehr achtet, weil er nur die Chance sieht, ein Markenfernsehgerät nahezu unentgeltlich zu erhalten. Damit läuft ein derartiges Angebot als übertriebenes Anlocken den guten Sitten zuwider. Der Stromanbieter muss diese unlautere Werbung einstellen (Oberlandesgericht Köln, Az.: 6 U 180/00). (jlp)

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