Firmenpleite: Neuer Besitzer muss Ex-Mitarbeiter wieder einstellen

22.12.2003
Wer aufgrund einer Unternehmenspleite entlassen wird, kann auch nach Monaten auf Fortbestand des Arbeitsplatzes klagen, falls die Firma in der Zwischenzeit verkauft worden ist.

Wer aufgrund einer Unternehmenspleite entlassen wird, kann auch nach Monaten auf Fortbestand des Arbeitsplatzes klagen, falls die Firma in der Zwischenzeit verkauft worden ist. Ist der Arbeitsplatz in der Zwischenzeit nicht neu besetzt worden, muss der neue Inhaber den Ex-Mitarbeiter wieder einstellen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt jetzt entschieden (Az: 8 AZR 621/02).

In dem vorliegenden Fall ging es um ein Handelsunternehmen, dass Insolvenz anmelden musste. Der eingesetzte Insolvenzverwalter hatte dem technischen Betriebsleiter aufgrund der Pleite gekündigt. Kurz darauf wurde die Firma jedoch verkauft und konnte ihre Arbeit fortsetzen. Der Entlassene klagte: Weil der Käufer den Betrieb voll übernommen habe, bestehe sein Arbeitsverhältnis mit ihm fort. Die Richter stimmten dem zu - und das obwohl der Mann seine Klage erst fünf Monate nach dem Inhaberwechsel eingereicht hatte. Unbegrenzt könne man eine solche Klage zwar nicht einreichen, so die Richter, doch der Zeitraum von fünf Monaten sei akzeptabel. (mf)

Zur Startseite