Fristlose Kündigung rechtens

07.10.2004

Wer seine Arbeitszeitnachweise fälscht, riskiert die fristlose Kündigung, auch wenn er schon lange im Unternehmen beschäftigt ist. So lautet ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt. Einer Bank waren Abwesenheitszeiten eines Sachbearbeiters aufgefallen, die als Dienstgänge aufgenommen waren, aber private Gründe hatten. Das Gericht wies die Klage des Mitarbeiters, der 20 Jahre in der Firma gearbeitet hatte, gegen die fristlose Kündigung zurück.

Az. 3 Sa 1183/03

Bärbel Zöger

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