Für den Chef tabu

16.11.2000

Ein Chef, der seinen Mitarbeitern traut, ist ein guter Chef. Dennoch gibt es immer wieder Vorgesetzte, die die Mails ihrer Mitarbeiter kontrollieren. Dienstliche E-Mails müssen laut Rechtslage dem Chef vorgelegt werden. Heimlich darf er sie allerdings nicht lesen, spricht zumindest Justitia. Private E-Mails dürfen gar nicht gekennzeichnet werden. Findige Mitarbeiter bei der Baywa beispielsweise kennzeichnen private E-Mails mit der Betreffzeile "Privat". So soll die Chefetage davon abgehalten werden, die Inhalte der elektronischen Briefe gegen sie zu verwenden.

Auch wenn dies offiziell zutrifft - in der Praxis wird den Mitarbeitern auch diese Vorsichtsmaßnahme nicht helfen, wenn es hart auf hart kommt. Außer sie machen es wie ein Pariser Student, der seine Dozenten wegen Lesens einer privaten E-Mail verklagt hatte. Die Hochschuldozenten wurden alle drei zu Geldstrafen verurteilt. (gn)

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