Vorgaben zur Aufteilung

Gemischt veranlasste Aufwendungen

15.12.2010

Nachweise:

Eine Aufteilung der Aufwendungen akzeptiert das Finanzamt nur dann, wenn der Steuerzahler die berufliche Veranlassung umfassend dargelegt und nachgewiesen hat. Bestehen gewichtige Zweifel an einer betrieblichen oder beruflichen Mitveranlassung, kommt für die Aufwendungen schon aus diesem Grund ein Abzug insgesamt nicht in Betracht. (oe)

Der Autor Alexander Uhl ist Rechtsanwalt und Steuerberater.

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