Gericht verurteilt Abmahner zu Schadensersatz

15.04.2004
Wer zu Unrecht wegen angeblichen Marken- oder Patentverletzungen, Datenschutz- oder Wettbewerbsrechtverstößen abgemahnt wird, kann künftig mit gleichen Mitteln zurückschlagen: Das Amtsgericht Düsseldorf hat jetzt erstmals einen Abmahner zu Schadensersatz verurteilt (Az: 52 C 17352/03), der Ausgang des Verfahrens gilt als wegweisend für ähnliche Fälle.

Wer zu Unrecht wegen angeblichen Marken- oder Patentverletzungen, Datenschutz- oder Wettbewerbsrechtverstößen abgemahnt wird, kann künftig mit gleichen Mitteln zurückschlagen: Das Amtsgericht Düsseldorf hat jetzt erstmals einen Abmahner zu Schadensersatz verurteilt (Az: 52 C 17352/03), der Ausgang des Verfahrens gilt als wegweisend für ähnliche Fälle.

So muss der Abmahner nicht nur Schadensersatz leisten, sondern seinem Opfer auch die Kosten für die anwaltliche Beratung und Zurückweisung der Abmahnung ersetzen. Die "völlig zu Unrecht ergangene Aufforderung zur Abgabe einer sogar strafbewehrten Unterlassungserklärung" sei "eine Belästigung und ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht" des Betroffenen im Sinne von § 823 BGB und damit eine "unerlaubte Handlung", befanden die der Richter.

Eine Online-Shop-Betreiberin war ins Visier des Abmahners geraten, weil dort die Preise noch in D-Mark angegeben waren - allerdings war der Shop seit September 2001 auch gar nicht mehr in Betrieb.

Das neue Urteil steht der bisherigen Rechtssprechung der Obergerichte entgegen. Die besagte bislang, dass Kosten für die Zurückweisung einer unbegründeten Abmahnung nicht vom Abmahner zurück gefordert werden können. (mf)

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