Einstweilige Verfügung für Sipgate

Gerichtsstreit um VoIP-Software auf dem iPhone

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.

T-Mobile Widerspruch zurückgewiesen

Als problematisch gestaltet sich zudem, dass die Software auf einem von T-Mobile vertriebenen iPhone nicht installiert werden kann. T-Mobile schließt bei seinen Mobilfunkverträgen des Weiteren aus, dass die Webverbindung für Anwendungen wie VoIP-Anwendungen verwendet werden darf. Die Software würde also zum Knacken des iPhones aufrufen, so der Vorwurf. "Die Software funktioniert lediglich auf entsperrten Geräten. Auf diesen ist ein Installer-Programm vorhanden", stellt Fuchs hingegen klar. Dieses werde von Sipgate weder beworben, noch angeboten.

Allerdings ist T-Mobile nicht der einzige Streitpartner, der Gerichte bemüht. Sipgate unternahm ebenfalls den Gang vor den Richter, um gegen die Bewerbung des Complete-Tarifes vorzugehen. "T-Mobile hat diesen Tarif mit einem 'freien Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate' vermarktet", führt Fuchs aus. Da jedoch die Nutzung von VoIP sowie Instant Messaging und VPN-Anwendungen vertraglich untersagt seien, dürfe man nicht auf diese Weise werben, denn das sei irreführend, so Fuchs. Sipgate hatte im Juli ein entsprechendes einstweiliges Verbot erwirkt. Der Widerspruch von T-Mobile wurde vom Landgericht Hamburg kürzlich zurückgewiesen, was sipgate in seiner Auffassung bestätigt. (pte)/(bw)

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