Gewerblicher Abfall: Befreiung vom Tonnen-Zwang möglich

04.05.2005
Gewerbetreibende können sich in Einzelfällen vom Tonnenzwang befreien lassen.

Laut der Gewerbeabfallverordnung ist jeder "Erzeuger und Besitzer" von gewerblichen Abfällen verpflichtet, mindestens eine Mülltonne des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zu nutzen. Allerdings können die Gewerbetreibenden im Einzelfall auch nachweisen, dass bei ihnen keine Beseitigungsabfälle anfallen. Wenn dieser Nachweis gelingt, kann der betreffende Gewerbebetrieb vom Nutzungszwang der Pflichtmülltonne befreit werden, so das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (Az.: 7 C 25.03). (mf)

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