Händler müssen USK-Siegel auf Spieleverpackungen kleben

27.03.2003

Wie ComputerPartner bereits in Ausgabe 12/03 berichtete, tritt zum 1. April 2003 das neue Jugendschutzgesetz in Kraft. Dieses regelt unter anderem, dass künftig alle Computerspiele mit einer verbindlichen Altersangabe und einem so genannten USK-Siegel versehen sein müssen. Auch wird der Handel in die Pflicht genommen, das Alter der Käufers zu kontrollieren.

Bei einer Nichtbeachtung drohen dem Händler Strafen von bis zu 50.000 Euro. USK steht für Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle und stellt das Pendant zur Altersfreigabe bei Filmen (FSK) dar.

Deswegen hat der Verband der Unterhaltungssoftware e. V (VUD) vorsorglich eine Aufklärungskampagne gestartet, um der vorhandenen Verunsicherung bei Herstellern und Händlern zu begegnen. In einer 14 Seiten umfassenden und kostenlosen Informationsbroschüre versucht die Interessengemeinschaft alle wichtigen Fragen zu beantworten. Das Heftchen kann auf der Website (www.vud. de) im PDF-Format heruntergeladen werden.

So erklärt der VUD in der Schrift beispielsweise, dass neben der Verpackung auch der Datenträger mit einer Altersangabe versehen werden muss. Auch gilt, dass ab Stichtag 1. April alle Verpackungen - auch jene, die bereits im Handel sind oder sich im Zulauf befinden - gekennzeichnet werden müssen. Dazu muss nachträglich die Hülle des Spiels mit einem entsprechenden USK-Aufkleber versehen werden. Die Datenträger selbst sind zunächst noch davon ausgenommen. Hier wird nur der Hersteller in die Pflicht genommen. Der muss erst bei einer neuen oder erneuten Produktion einer Spiele-CD das Emblem aufdrucken.

Auch ist im Gesetz eine Übergangsfrist verankert. Erst ab 1. Januar 2005 müssen alle bereits im Handel erhältlichen wie auch alle kommenden Spiele produktionsseitig sowohl auf der Verpackung als auch auf dem Datenträger mit der USK-Kennzeichnung versehen sein. (cm)

www.vud.de

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