Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen

05.04.2005
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem Urteil vom 23. Dezember 2004 zu den Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen Stellung genommen. Nach Auffassung der Hamburger Richter muss vor dem tatsächlichen Vertragsschluss der Verbraucher die Möglichkeit zur Kenntnisnahme der notwendigen Informationen im Sinne der BGB-Informationspflichten-Verordnung haben.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem Urteil vom 23. Dezember 2004 zu den Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen Stellung genommen.

Nach Auffassung der Hamburger Richter muss vor dem tatsächlichen Vertragsschluss der Verbraucher die Möglichkeit zur Kenntnisnahme der notwendigen Informationen im Sinne der BGB-Informationspflichten-Verordnung haben. Allerdings müssen diese Informationen dem Verbraucher nicht schon durch die Werbung des Unternehmens mitgeteilt werden.

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