Inkasso brutal - Geldeintreiben auf die "russische" Art

28.02.2003
Wie bereits berichtet, sinkt die Zahlungsmoral der Deutschen immer weiter. Jährlich eröffnen die zuständigen Amtsgerichte zehn Millionen (!) Zwangsvollstreckungsverfahren gegen säumige Zahler, aber nur 4.300 Gerichtsvollzieher kleben bundesweit den Kuckuck. Unwillige Zahler sind vor allem für Handel und Handwerk ein ernstes Problem, das bei jeder dritten Unternehmenspleite ursächlich verantwortlich ist. Diese Notlage der Unternehmen nutzen nun verstärkt dubiose Anbieter, die Geldeintreiben auf „russische Art" versprechen. Dabei wird meist massiver Druck oder auch kriminelle Handlungen in Aussicht gestellt, um Außenstände einzutreiben. Typische Werbeslogans: „Körpernahe Beitreibung", „Schmerz Inkasso", „Pfändung vor Ort, ohne lästigen Schriftverkehr und Zeitverlust", „Extrem-Inkasso" oder „Wenn Ihr Schuldner Geld hat, dann zahlt er jetzt!". Aufgrund der steigenden Zahl solcher knackigen Slogans warnt der Bundesverband Inkasso (BDIU): „Mit seriösem Forderungsmanagement hat dies nicht mehr zu tun - und Gläubiger, die darauf eingehen, können sich ebenfalls strafbar machen. Aber für immer mehr Unternehmen scheint „Schmerz Inkasso" oftmals die letzte Lösung ihres Problems zu sein. Wie der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V (BSZ) berichtet, melden sich verstärkt Unternehmer, die nicht mehr die Geldmittel auftreiben können, um ihre Außenstände gerichtlich beitreiben zu lassen. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Inkassogebühren würden sich oft zu abenteuerlichen Beträgen summieren, und am Ende gäbe es doch kein Geld, weil der Schuldner inzwischen Pleite gegangen sei. Um die eigene Pleite abzuwenden, scheint dann oft jedes Mittel recht. Und diese handgreiflich veranlagten Anbieter sowie ihre Auftraggeber können sich allem Anschein nach jetzt sogar auf die Justiz berufen, wie der BSZ mit Entsetzen feststellt und entschieden ablehnt. So hatte der Frankfurter Vize-Polizeichef Wolfgang Daschner Anfang Oktober Folter als probates Mittel angeordnet, um den den mutmaßlichen Mörder des 11-jährigen Jakob von Metzler zu einem Geständnis zu bringen. Daschner verordnete, den Verdächtigen „nach vorheriger Androhung, unter ärztlicher Aufsicht durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen)" zu befragen. Und damit steht er nicht allein. Geert Mackenroth, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, soll doch tatsächlich diese Haltung mit der Aussage rechtfertigt haben, dass es Situationen geben könne, in denen die Anwendung von Gewalt zur Rettung höherwertiger Rechtsgüter erlaubt sein kann. ComputerPartner-Meinung: Ja, wo leben wir denn? Seit wann (wieder) steht die körperliche und psychische Unversehrtheit des Menschen auch rechtlich unter dem Wert eines Autos oder Computers? Wieviel Schmerz ist ein TFT-Display wert?(go)

Wie bereits berichtet, sinkt die Zahlungsmoral der Deutschen immer weiter. Jährlich eröffnen die zuständigen Amtsgerichte zehn Millionen (!) Zwangsvollstreckungsverfahren gegen säumige Zahler, aber nur 4.300 Gerichtsvollzieher kleben bundesweit den Kuckuck. Unwillige Zahler sind vor allem für Handel und Handwerk ein ernstes Problem, das bei jeder dritten Unternehmenspleite ursächlich verantwortlich ist. Diese Notlage der Unternehmen nutzen nun verstärkt dubiose Anbieter, die Geldeintreiben auf „russische Art" versprechen. Dabei wird meist massiver Druck oder auch kriminelle Handlungen in Aussicht gestellt, um Außenstände einzutreiben. Typische Werbeslogans: „Körpernahe Beitreibung", „Schmerz Inkasso", „Pfändung vor Ort, ohne lästigen Schriftverkehr und Zeitverlust", „Extrem-Inkasso" oder „Wenn Ihr Schuldner Geld hat, dann zahlt er jetzt!". Aufgrund der steigenden Zahl solcher knackigen Slogans warnt der Bundesverband Inkasso (BDIU): „Mit seriösem Forderungsmanagement hat dies nicht mehr zu tun - und Gläubiger, die darauf eingehen, können sich ebenfalls strafbar machen. Aber für immer mehr Unternehmen scheint „Schmerz Inkasso" oftmals die letzte Lösung ihres Problems zu sein. Wie der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V (BSZ) berichtet, melden sich verstärkt Unternehmer, die nicht mehr die Geldmittel auftreiben können, um ihre Außenstände gerichtlich beitreiben zu lassen. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Inkassogebühren würden sich oft zu abenteuerlichen Beträgen summieren, und am Ende gäbe es doch kein Geld, weil der Schuldner inzwischen Pleite gegangen sei. Um die eigene Pleite abzuwenden, scheint dann oft jedes Mittel recht. Und diese handgreiflich veranlagten Anbieter sowie ihre Auftraggeber können sich allem Anschein nach jetzt sogar auf die Justiz berufen, wie der BSZ mit Entsetzen feststellt und entschieden ablehnt. So hatte der Frankfurter Vize-Polizeichef Wolfgang Daschner Anfang Oktober Folter als probates Mittel angeordnet, um den den mutmaßlichen Mörder des 11-jährigen Jakob von Metzler zu einem Geständnis zu bringen. Daschner verordnete, den Verdächtigen „nach vorheriger Androhung, unter ärztlicher Aufsicht durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen)" zu befragen. Und damit steht er nicht allein. Geert Mackenroth, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, soll doch tatsächlich diese Haltung mit der Aussage rechtfertigt haben, dass es Situationen geben könne, in denen die Anwendung von Gewalt zur Rettung höherwertiger Rechtsgüter erlaubt sein kann. ComputerPartner-Meinung: Ja, wo leben wir denn? Seit wann (wieder) steht die körperliche und psychische Unversehrtheit des Menschen auch rechtlich unter dem Wert eines Autos oder Computers? Wieviel Schmerz ist ein TFT-Display wert?(go)

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