Irrtümliche Sozialversicherungsbeiträge: Trotzdem kein Arbeitslosengeld und keine Rente?

07.07.2006

Unsoziale Praxis

Der Arbeitnehmer gerät im Leistungsfall auch leicht zwischen die Fronten. So ist es denkbar, dass die gesetzliche Krankenkasse eine andere Einschätzung als Rechtsmeinung vertritt als die Deutsche Rentenversicherung Bund. Dies kann nicht nur generell der Fall sein, sondern auch hinsichtlich der Frage, seit wann ein Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig oder eben nicht ist bzw. war. Damit nicht genug, denn wenn etwa durch einen Wechsel der Krankenversicherung unterschiedliche Zeitabschnitte zu beurteilen sind, können verschiedene Krankenkassen ebenso verschiedene Entscheidungen zur Beitragspflicht oder hinsichtlich eines Antrags auf Erstattung von Beiträgen mitteilen.

Es geht um viel Geld:

In Erstattungsfällen können durchaus 100 bis 300 TEUR an bereits von Arbeitgeber und Mitarbeiter gemeinsam bezahlte Beiträge auf dem Spiel stehen. Die Praktiker beklagen, dass die Verfahren zum Teil "ewig" dauern. Dabei gibt es zahlreiche Fallen für die Berater, denn die Verhältnisse können sich unter dem Jahr ändern - dann kann auch für den einmal befreiten Mitarbeiter wieder Sozialversicherungspflicht eintreten.

Dies hat Konsequenzen für die private Altersversorgung, denn eine wirkliche Planungssicherheit für längerfristigen privaten Kapitalaufbau scheint nicht zu bestehen.

Gesetzgeber gefordert:

Die Fälle in der Praxis werfen die Frage auf, nach welcher Gerechtigkeitsformel der Gesetzgeber sich das gedacht hat? Im Zivilrecht würde der Bürger sein Geld zurück verlangen, wenn er keine Leistung bekommt - die teilweise kurze Verjährung von vier Jahren beschneidet diese Möglichkeiten in der Sozialversicherung und bringt den Steuerberater in eine Haftung, obgleich auch er sich schwer tut eine Rechtssicherheit zu garantieren.

Für den Mitarbeiter, wenn er zu den geschätzten 1,5 bis 1,8 Mio. Betroffenen gehört, stellt sich das System der Feststellung seiner Sozialversicherungspflicht ähnlich dar, wie ein Lotto-System. Die Verunsicherung bei den Betroffenen sollte bald ein Ende haben. (mf)

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