Kabinett beschließt elektronischen Einkommensnachweis

01.07.2008

Für die Einrichtung und den Betrieb der zentralen Speicherstelle und der dazugehörigen Verfahrensstellen wird der Bund eine Vorfinanzierung in Höhe von rund 55 Millionen Euro übernehmen. Sollten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer bei Antragstellung über keine qualifizierte Signatur verfügen, sieht das Gesetz ausdrücklich einen Anspruch auf Erstattung der angemessenen Kosten für das qualifizierte Zertifikat vor.

Der Gesetzentwurf sieht zunächst die Umsetzung von sechs Bescheinigungen aus dem Bereich Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld und Wohngeld vor. Ziel der Bundesregierung ist es, das Verfahren schrittweise auszubauen und ab 01.01.2015 alle weiteren Auskünfte, Bescheinigungen und Nachweise nach dem Sozialgesetzbuch in das Verfahren mit einzubeziehen. (mf)

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