Arglistige Täuschung

Kaufvertrag erlischt bei verschwiegenem Mangel

03.07.2008

In der oben angesprochenen Entscheidung hat der BGH ausgeführt, dass sich solche besondere Umstände nicht daraus ergeben, dass die Mangelbeseitigung nicht durch den Verkäufer selbst, sondern durch einen Dritten vorgenommen wird.

Kontakt und weitere Informationen: Der Autor ist Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. RA Hans-Georg Herrmann, Rechtsanwaltspraxis Dr. Thalhofer Herrmann & Kollegen, Geibelstraße 1 66121 Saarbrücken, Tel: 0681/968640, Fax: 0681/9686420, E-Mail : info@rechtsanwaltspraxis.com, www.rechtsanwaltspraxis.com. (mf)

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