Kein Fahrtenbuch durch Tonband

17.08.2000

Wird ein Fahrtenbuch erst nachträglich anhand von Tonbandaufzeichnungen erstellt, so wird die Privatnutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges ebenso wie bei fehlendem Fahrtenbuch mit einem Prozent des Listenpreises (§ 6 EStG) monatlich versteuert. Bandaufzeichnungen könnten nur bei zeitnaher Anfertigung des Fahrtenbuchs herangezogen werden. Im entschiedenen Fall war das Fahrtenbuch erst über ein Jahr später angelegt worden. Weil darin zudem die Angabe des Reisezwecks fehlte, erkannte es das Gericht nicht an und legte, wie auch das Finanzamt, die Ein-Prozent-Methode zu Grunde. Der Steuerpflichtige hatte den Anteil der privaten Nutzung seines Geschäfts- wagens auf 1.000 Mark geschätzt, das Finanzamt setzte jedoch zu Recht rund 10.000 Mark an (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 4 K 3018/98). (jlp)

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