Keine Haftung bei Sturz des Kunden

02.10.2003

Ein Restaurantbesitzer verletzt seine Pflichten gegenüber einem Gast nicht, wenn dieser im Eingangsbereich feuchtigkeitsbedingt stürzt und sich hierbei verletzt. Vorausgesetzt, der Gastronom hat folgende Anforderungen eingehalten: Der Fliesenbelag wurde mit der vorgeschriebenen Rutschfestigkeitsklasse ausgewählt, hinter der Eingangstüre wurde eine ausreichend große Schmutzfangmatte ausgelegt, und er beseitigt von Zeit zu Zeit zu große Nässe durch Wischen. Hat der Gastwirt diese Voraussetzungen erfüllt, dann kann ihm der Sturz eines Restaurantbesuchers nicht angelastet werden (Amtsgericht Menden, Az.: 4 C 262/02). (jlp)

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