Steuerabkommen mit der Schweiz

Königsweg für Steuerhinterzieher?

27.09.2012

Wegzug nach Einmalzahlung

- Wie ist die Situation des Anlegers, der nach der Amnestie durch anonyme Einmalzahlung das Vermögen in der Schweiz belässt?

Die Schweizer Banken werden zukünftig die gleichen Steuerabschläge wie in Deutschland einbehalten und abführen. Die Aussicht, durch die Einmalzahlung anonym zu bleiben, dürfte für manchen Anleger reizvoll sein. Allerdings wird diese Aussicht erheblich dadurch getrübt, dass die meisten Schweizer Banken zwischenzeitlich aus Furcht sich wegen Begünstigung strafbar zu machen, Barabhebungen nicht mehr oder nur in begrenztem Umfang zulassen. Die freie Verfügbarkeit über das Vermögen bleibt also tatsächlich sehr eingeschränkt.

Transferierung in ein anderes Land

Wie ist die Situation des Anlegers, der sein Vermögen vor dem Stichtag in ein anderes Land transferiert, um die Einmalzahlung (und zukünftige Abschlagszahlungen) zu umgehen ?

Die Gefahr im Rahmen erweiterter Rechts- und Amtshilferegelungen doch noch aufzufliegen, ist hier groß. Anleger, die ihr Vemögen vor dem Stichtag in eine andere Steueroase abziehen, müssen auf Grund aktueller Entwicklungen damit rechnen, später doch noch im Rahmen der Rechts- und Amtshilfe durch den Schweizer Staat aufzufliegen:

Am 18.07.12 wurden die Kommentierung zum DBA-Musterabkommen durch das OECD-Fiskalkomitee erweitert und sog. Gruppenanfragen eingeführt. Ausreichend ist danach allein die Benennung einer Personengruppe, denen ein bestimmtes Verhalten zur Last gelegt wird. So können etwa Personengruppen abgefragt werden, die vor Inkrafttreten des Steuerabkommens mit der Schweiz ihr Vermögen aus der Schweiz in ein anderes Land transferiert haben oder bis zum 31.05.13 noch transferieren. Am 05.09.2012 hat die Finanzministerin der Schweiz erklärt, diese OECD-Regelung übernehmen zu wollen und zwar voraussichtlich rückwirkend zum 01.01.2011!

Zu berücksichtigen ist ferner, dass sich die Schweiz verpflichtet hat, den deut¬schen Behörden die zehn Länder mit den meisten Vermögenstransfers mitzuteilen. In Verbindung mit der Möglichkeit der Gruppenanfrage wird die deutsche Finanzverwaltung diesen Personenkreis deshalb identifizieren und damit steuer- und strafrechtlich verfolgen können. Einer Umgehung der Regularien des Steuerabkommens durch Flucht in eine andere Steueroase ist damit faktisch ein Riegel vorgeschoben.

In der Gesamtschau ist die Einmalzahlung des umstrittenen Steuerabkommens aufgrund der Rahmenbedingungen (eingeschränkte Verfügbarkeit über das Vermögen; drohende Entdeckung bei Abwanderung über Gruppenanfragen) nicht so attraktiv für Schwarzkontenbesitzer, wie es ursprünglich den Anschein hatte. Der Weg über die Selbstanzeige dürfte deshalb regelmäßig als das Mittel der Wahl gelten.

Zur Startseite