Einkommensteuererklärung

Krankheitskosten nicht immer abzugsfähig

29.02.2012

Kein Sonderfall gegeben

Der Sonderfall, dass der Verzicht auf den Erstattungsanspruch selbst zwangsläufig oder die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs dem Steuerpflichtigen nicht zumutbar sei, liege hier nicht vor. Wolle man aus jedem finanziellen Vorteil, der sich aus einem Verzicht der Geltendmachung eines Ersatzanspruches ergebe, die Unzumutbarkeit der Geltendmachung selbst ableiten, so würde dies zu einer vom Wortlaut der Ausnahmevorschrift der agB nicht gedeckten und unzulässigen Ausdehnung des Regelungszwecks der Vorschrift führen.

Dem stehe nicht entgegen, dass nach herrschender Meinung Krankheitskosten dann als agB anerkannt würden, wenn gar kein Versicherungsschutz bestanden hätte; dieser Fall liege hier nicht vor.

Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar.

Passau empfiehlt, dies zu beachten und ggf. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www.pani-c.de

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