Mit Original-Datenträger

Laut Zypries ist Gebrauchtsoftware-Handel zulässig

07.07.2009

"Mit Datenträger kein Problem"

Originalauaszug aus dem Brief von Bundesjustizministerin Zyprie an ex-Außenminister Genscher
Originalauaszug aus dem Brief von Bundesjustizministerin Zyprie an ex-Außenminister Genscher
Foto: Ronald Wiltscheck

Für rechtlich nicht diskussionswürdig hält es die Ministerin dabei, ob der Weiterverkauf mit oder ohne Datenträger erfolgt. Abschließend stellt Ministerin Zypries fest: "Für Software, die auf Datenträger verkauft wurde, wie einer CD-Rom, gibt es in Deutschland bereits einen funktionierenden Markt."

"Die Aussagen der Ministerin schaffen weitere Klarheit und entziehen der Verunsicherungskampagne der großen Software-Hersteller den Boden", sagte usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider nach Veröffentlichung des Briefes. "Insbesondere wird damit die Behauptung von Microsoft widerlegt, das Münchner Oracle-Urteil gelte auch für Microsoft-Software. Diese wird im Gegensatz zu Oracle-Software gerade nicht online vertrieben."

Ministerin Zypries gestand den Software-Herstellern zwar ein begründetes Interesse zu, die Verbreitung von Raubkopien zu verhindern. Dies beschränkte sie aber ausdrücklich auf online übertragene Software. Eine abschließende Klärung, ob der Handel mit online übertragener Gebraucht-Software rechtens ist, wird erst die BGH-Entscheidung in Sachen Oracle bringen. Dieses Urteil ist aber wohl erst in zwei bis drei Jahren zu erwarten.

Auch bis zu einer Klärung durch den Gesetzgeber zum Online-Software-Handel wird wohl noch einige Zeit vergehen. "Um so erfreulicher ist es für unsere Kunden, dass die Rechtmäßigkeit des Handels mit gebrauchten Volumenlizenzen nun auch von der Bundesjustizministerin bestätigt wurde", betonte Schneider. (rw)

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