Sogenanntes Oder-Konto

Mann macht Schulden, Frau muss zahlen

20.09.2010

Familienkonto

Im zu entscheidenden Fall habe es sich jedoch um das Familienkonto gehandelt. Busführerschein (zur Einkommenserzielung), Auto und Barabhebungen seien zumindest auch der Familie zu Gute gekommen. Im Übrigen sei weder bewiesen noch glaubhaft, dass die Beklagte von der finanziellen Situation keine Kenntnis gehabt habe.

Henn empfiehlt, dies zu beachten und in allen Zweifelsfällen Rechtsrat in Anspruch zu nehmen, und verweist dabei u. a. auch auf die Dansef Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. (www.dansef.de). (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Michael Henn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Dansef, c/o Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll, Stuttgart, Tel.: 0711 305893-0, E-Mail: stuttgart@drgaupp.de, Internet: www.drgaupp.de

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