Microsoft freut sich über Strafe für Händler

22.11.2001

Ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung - dazu ist ein Computerhändler aus Nordrhein-Westfalen im November verurteilt worden. Der Händler saß wegen Hehlerei und verschiedener schwerwiegender Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht auf der Anklagebank. Das Urteil liegt unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert hatte. Microsoft fand die Reaktion des Gerichts dennoch "scharf und angemessen".

Der Angeklagte hatte gestohlene Echtheitszertifikate von Microsoft, Raubkopien und angebliche Softwarelizenzen verkauft. Die Beamten stellten unter anderem 500 einzelne Echtheitszertifikate (COA) von Microsoft sicher. Außerdem hatte der Händler mehr als 19.000 Softwarefälschungen und gefälschte Handbücher als "Lizenzen" verkauft. Allerdings vermarktet Microsoft keine einzelnen COAs.

Das Gericht betonte, dass Softwarepiraterie kein Kavaliersdelikt in Deutschland sei. Die hoch angesetzte Freiheitsstrafe solle andere Händler vor kriminellen Aktionen abschrecken. Der Händler muss zusätzlich zu seiner Strafe mit einer Schadenersatzforderung von mehreren Millionen Mark seitens Microsoft rechnen. (bv)

www.microsoft.com

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