Microsoft GmbH

28.10.1999

UNTERSCHLEISSHEIM: Schwarze Schafe im Fachhandel: In den vergangenen Wochen erhielten die Mitarbeiter der Microsoft-Rechtsabteilung vermehrt Hinweise auf illegale Methoden seitens der Wiederverkäufer. Dabei handelte es sich um Einsendungen von Kunden, denen in rund 60 verschiedenen Fällen Endbenutzer-Lizenzverträge (EULAs) losgelöst von Datenträgern, Handbüchern und Echtheitszertifikaten als Einzellizenzen zu Kauf angeboten worden waren. Diese würden ihnen erlauben, Microsoft-Programme legal auf weitere Rechner zu kopieren und zu verwenden, behaupteten die Händler.Microsoft warnt deshalb Kunden. "Unternehmen oder Einzelpersonen, denen einzelne EULAs - oder diese als zusätzliche Lizenzen - angeboten wurden oder die sie bereits erworben haben, sollten sich umgehend mit uns in Verbindung setzen, bevor sie sich möglicherweise strafbar machen", rät Martina Wimmer, Sprecherin Software-Piraterie der Microsoft GmbH.

Auch Händlern müsse klar sein, daß beim Kauf eines Programmes der Anwender aus lizenzrechtlicher Sicht nicht die Software selbst, sondern nur ein Nutzungsrecht an dem Betriebssystem oder der Applikation erwirbt. Der Lizenzvertrag beinhaltet nur die Erlaubnis, das mit ihm ausgehändigte Produkt zu installieren.

Außerdem werde deutlich darauf hingewiesen, daß Kopien ohne Genehmigung des Lizenzgebers nicht angefertigt werden dürfen.

Im Gegensatz zu Eulas kann man Lizenzen des Microsoft License Paks

(MLP) einzeln erwerben. Benötigt ein Nutzer zusätzliche Lizenzen eines Programmes, welches er bereits rechtmäßig erworben hat, kann er diese zukaufen.

Fazit: Ein Orginalprodukt beinhaltet neben dem Lizenzvertrag ein Handbuch, einen Datenträger und ein Echtheitszertifikat. Wird eine EULA nur mit einem Datenträger oder gar allein angeboten, ist das illegal. (via)

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