Mietverlustversicherung zahlt Vermieter alleine

08.03.2001

Schließt der Vermieter eine so genannte Mietverlustversicherung ab, um das Risiko eines Mietzinsausfalles abzusichern, so darf er die hierfür anfallenden Versicherungsprämien nicht auf die Mieter über die Betriebskostenabrechnung abwälzen. Gleiches gilt auch für die Kosten einer Rechtsschutzversicherung. Die Umlage solcher Versicherungskosten ist generell nicht möglich, selbst dann nicht, wenn es sich um Geschäftsraummiete handelt (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 10 U 116/99). (jlp)

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