Ein Arbeitnehmer, der einen Firmenwagen steuert und beim Rangieren sein eigenes Privatfahrzeug beschädigt, hat gegen die Haftpflichtversicherung des Firmenfahrzeuges keinen Anspruch auf Schadenersatz. Ein solcher Anspruch scheitert bereits daran, dass in einem solchen Fall das Eigentum des "anderen" nicht beschädigt wurde. Ist also der schädigende Fahrzeugführer mit dem Geschädigten identisch, liegt ein nicht zu regulierender, selbstverschuldeter Eigenschaden vor. Hierfür muss die Kfz- Haftpflichtversicherung nicht aufkommen (Landgericht Paderborn, Az.: 5 S 282/01). (jlp)
14.01.2003
Ein Arbeitnehmer, der einen Firmenwagen steuert und beim Rangieren sein eigenes Privatfahrzeug beschädigt, hat gegen die Haftpflichtversicherung des Firmenfahrzeuges keinen Anspruch auf Schadenersatz. Ein solcher Anspruch scheitert bereits daran, dass in einem solchen Fall das Eigentum des "anderen" nicht beschädigt wurde. Ist also der schädigende Fahrzeugführer mit dem Geschädigten identisch, liegt ein nicht zu regulierender, selbstverschuldeter Eigenschaden vor. Hierfür muss die Kfz- Haftpflichtversicherung nicht aufkommen (Landgericht Paderborn, Az.: 5 S 282/01). (jlp)