Geringwertige Wirtschaftsgüter

Mit Wahlrechten die Steuerlast gestalten

03.03.2011
Firmen sollten jetzt die Weichen für ein systematisches Vorgehen im laufenden Jahr stellen.

Büromöbel, Werkzeuge oder Computer: Schnell addieren sich kleinere Investitionen zu einem großen Kostenblock. Noch sind nicht alle Unternehmen mit den aktuellen steuerlichen Wahlrechten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) vertraut. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Gestaltungsoptionen für das abgeschlossene Wirtschaftsjahr zu nutzen und die Weichen für ein systematisches Vorgehen im laufenden Jahr zu stellen.

Noch nie waren die steuerlichen Wahlrechte für Anschaffungen bis 1.000 Euro netto so weitreichend. Unternehmen können je nach Höhe der Anschaffungskosten zwischen Sofortabzug, Abschreibung des Sammelpostens über fünf Jahre und Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wählen. Allerdings können nicht alle Varianten unabhängig voneinander ausgeübt werden (siehe Infokasten). "Vor Erstellung des Jahresabschlusses sollten Unternehmen ihre Wahlrechte für GWG prüfen und gegebenenfalls korrigieren", betont Steuerberater Klaus Zimmermann von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DHPG. "Eine gezielte Ausübung der Wahlrechte kann die Steuerlast maßgeblich beeinflussen."

Werden GWG bis zu einem Anschaffungspreis von 410 Euro netto direkt als Aufwand erfasst, verringert sich das Jahresergebnis. Werden GWG mit Nettokosten von über 150 Euro bis maximal 1.000 Euro in einem Sammelposten über fünf Jahre abgeschrieben, erhöht sich der Gewinn eines Unternehmens. Auch ein Blick in die Zukunft lohnt sich: Für geplante Anschaffungen von GWG kann ein Investitionsabzugsbetrag von bis zu 40 Prozent des Nettokaufpreises gebildet werden. Dieser Betrag wird im Jahr des Erwerbs von den Anschaffungskosten abgezogen und verringert so die Bemessungsgrundlage der Abschreibung. Auf diese Weise können die Wertgrenzen für die Ausübung der Wahlrechte unterschritten werden, was erhebliche steuerliche Vorteile mit sich bringt.

Welche Wahlrechte für ein Unternehmen sinnvoll sind, entscheidet sich häufig erst mit Erstellung des Jahresabschlusses. "Die Ausübung der Wahlrechte sollte in jedem Wirtschaftsjahr neu festgelegt werden", empfiehlt DHPG-Berater Klaus Zimmermann. "Die Entscheidung sollte sich am Jahresergebnis und den individuellen Unternehmenszielen orientieren." Er rät Unternehmen, bis zum Jahresende ein GWG-Konto für jede Wertgrenze zu führen. So halten sich Unternehmen alle Handlungsoptionen offen.

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