Bilanzrechtsreform entschärft

Mittelstand atmet auf - Zeitbewertung ist vom Tisch

10.06.2009

Bilanzierung latenter Steuern:

Ursprünglich sollten alle Kaufleute aktive und passive latente Steuern berechnen. Der Bundesrat will diese Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern nicht umsetzen und das Wahlrecht der Kapital- und haftungsbeschränkten Personengesellschaften nach § 274 HGB beibehalten.

Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts:

Schließlich ist auch noch unklar, ob die Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts gesetzlich festgelegt werden soll. Das Ministerium hält eine gesetzliche Festlegung zwar nicht für sinnvoll, aber wenn sie doch kommen sollte, seien analog zum Steuerrecht nur 15 Jahre akzeptabel.

Die Änderungen, so SH+C, werden voraussichtlich erstmalig für die Wirtschaftsjahre verpflichtend anzuwenden sein, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen, die Anwendung einzelner Änderungen in früheren Wirtschaftsjahren ist nicht möglich. Die Erleichterungen bei der Buchführungspflicht und den Schwellenwerten sollen bereits für Wirtschaftsjahre gelten, die nach dem 31. Dezember 2007 beginnen. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Regensburg, Tel.: 0941 58613-0, E-Mail: sgeigl@shc.de, Internet: www.shc.de

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