Mündliche Zusage muss beweisbar sein

08.08.2002

Streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer um die mündliche Zusage des Arbeitgebers auf Gehaltserhöhung, so muss der klagende Arbeitnehmer diese Zusage beweisen. Fehlen hierzu schriftliche Belege oder Zeugen, dann hat die Klage des Arbeitnehmers auf Gehaltserhöhung keine Chance (Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Az.: 7 Ca 4200/01). (jlp)

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