Neues Abmahnthema ab 2010

Muss aus "Zoll" wieder "Zentimeter" werden?

29.06.2009

"Zoll" künftig wettbewerbswidrig?

Schon jetzt wird wieder eine neue Abmahnwelle prognostiziert. Ob die Verwendung von Zollangaben für Monitor-Größen ab dem 1. Januar 2010 jedoch tatsächlich wettbewerbswidrig sein wird, bleibt jedoch abzuwarten. Eine Irreführung des Verbrauchers dürfte nicht zwangsläufig gegeben sein, da der Verbraucher über die Jahre an die Zollangaben gewöhnt ist und sofort weiß, was ein 17 Zoll-Monitor ist, aber nicht auf ersten Blick unterscheiden kann, welche gewohnte Größe ein Computermonitor mit einer Diagonalen von 43,18 cm im Verhältnis zu einem Monitor von 48,26 cm Diagonale hat. Es handelt sich im Übrigen einmal um einen 17-Zoll-, zum anderen um einen 19 Zoll-Monitor.

Der Verbraucher ist nach unserer Auffassung somit bspw. in den Bereichen IT-Technik oder Unterhaltungselektronik eher an Zoll, als denn an Zentimeter-Angaben gewöhnt. Dies dürfte ein Argument dafür sein, dass eine Irreführung gemäß § 5 UWG nicht zwangsläufig gegeben sein dürfte. Es wäre somit rechtlich ohnehin zu überlegen, ob Zollangaben, gerade im IT-Bereich oder im Sanitärbereich, nicht eher als Qualitäts- oder Eigenschaftsangaben einzuordnen sind.

Zu denken ist bspw. an den fest eingeführten Begriff der 3,5-Zoll-Diskette. So wird bspw. im Bund-Länder-Ausschuss gesetzliches Messwesen die Ansicht vertreten, dass in der Informationstechnik die Einheit "Zoll" eher als Qualitätsmerkmal denn als Längenangabe genutzt wird mit der Folge, dass ein in § 1 Abs. 1 des Einheiten- und Zeitgesetzes bestimmter Anwendungsbereich für eine Verwendung im geschäftlichen Verkehr gar nicht gegeben sei. Dies wäre ein weiteres Argument dafür, dass auch zukünftig wie bisher mit Zollangaben dort gearbeitet werden darf, wo dies bereits jetzt der Fall ist. Es spricht somit vieles dafür, dass die 8,89-cm-Diskette nicht kommen wird.

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