Ist ein Personalreferent auf Grund einer Konzernbetriebsvereinbarung verpflichtet, für freie Stellen vorrangig interne Bewerber vorzuschlagen, können Nachlässigkeiten bei dieser Verpflichtung ohne vorherige erfolglose Abmahnung nicht zu einer außerordentlichen Kündigung führen. Bei Schlechtleistungen oder Leistungsdefiziten kommt zudem - nach Abmahnung - als Regelfall die ordentliche, nicht aber die fristlose Kündigung in Frage. Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 14 (12) Sa 43/06 (jlp/mf)
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09.11.2007
Von jlp jlp
Auch wenn der Personalreferent schlampt – ohne Abmahnung kann er nicht entlassen werden.