Streit um Dienstreisen

"Neue Tatsachen" - neuer Steuerbescheid?

07.04.2011

Rechtlich falschen Schluss gezogen

Offenbar habe der Beamte den falschen rechtlichen Schluss gezogen, dass der Kläger neben seinen Fahrten zur Arbeitsstätte noch Dienstreisen durchgeführt habe. Es hätte sich aber aufgedrängt, dass der Veranlagungsbeamte beim Kläger nachgefragt und ihn aufgefordert hätte, eine schlüssige Erklärung zu seinen widersprüchlichen Angaben abzugeben. Dies sei aber unterblieben, womit der Beamte seine Amtsermittlungspflicht verletzt habe. Dieser habe die vorgelegten Unterlagen gesehen, abgehakt und die Erklärungen noch am Tage ihres Eingangs zur maschinellen Verarbeitung freigegeben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen.

Passau empfiehlt, die Entscheidung zu beachten und ggf. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www.pani-c.de und www.duv-verband.de

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