Wann greift der Unfallversicherungsschutz, wann nicht?

Neue Urteile zu Arbeitsunfällen

27.02.2009
Unfälle sind immer fatal. Ein versicherungstechnischer Lichtblick kann es aber sein, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

Auch bei Rentenansprüchen wirkt sich die Tatsache, dass es sich bei einem Unfall um einen Arbeitsunfall handelt, positiv aus. Entsprechend heftig wird in Zweifelsfällen darum gestritten, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Hier einige wichtige Entscheidungen aus jüngster Zeit.

Unfälle rund um den Arbeitsplatz, bei der An- und Abfahrt, in der Kantine, auf dem Dach und bei der Weihnachtsfeier, sie sind immer ärgerlich und gelegentlich folgenschwer. Umso bitterer für das Opfer, wenn der Unfall nicht als Arbeitsunfall akzeptiert wird. Nachfolgend einige Einzelfälle aus der jüngsten Zeit:

Betrunken auf dem Weg zur Arbeit? Crash ist kein Arbeitsunfall

Arbeitnehmer, die auf dem Weg zur Arbeit aufgrund alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit einen Verkehrsunfall erleiden, haben keine Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung. Das betrifft, bei Unfalltod, auch die Ansprüche auf Hinterbliebenenrente.

Wegeunfälle: Schnee - schöne Bescherung

Massiver Wintereinbruch in Deutschland, Verkehrschaos vielerorts. Da wird der Weg zur Arbeit zum Abenteuer mit ungewissem Ausgang: Wann liegt ein Arbeits- bzw. Wegeunfall vor, wenn es auf Schnee oder Eis "gekracht" hat?

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