Gesetz in Kraft getreten

Neuerungen bei der Lohnabrechnung

22.05.2009

Drei Alternativen

Die Steuerexperten von SH+C weisen zudem darauf hin, dass für die Art der Neuberechnung und Auszahlung der zu viel einbehaltenen Lohnsteuer das Gesetz keine ausdrücklichen Vorgaben macht. Dem Arbeitgeber stehen deshalb drei Alternativen offen:

- Alternative 1: Mit dem größten Aufwand verbunden ist eine komplette Neuberechnung der Lohnzahlungszeiträume Januar und Februar, weil dann auch neue Lohnabrechnungen für diese Monate auszustellen sind.

- Alternative 2: Einfacher für den Arbeitgeber ist eine Differenzberechnung dieser Monate in der Lohnabrechnung für den Monat März.

- Alternative 3. Wenn demnächst ohnehin eine Einmalzahlung ansteht, kann der Arbeitgeber die Neuberechnung auch im Rahmen des Lohnsteuerabzugs für diese Einmalzahlung vornehmen.

Ist für einen Arbeitnehmer jedoch bereits eine Lohnsteuerbescheinigung für 2009 ausgestellt worden, weil das Arbeitsverhältnis vor Ende Februar 2009 beendet wurde, dann ist die Änderung des Lohnsteuerabzugs ohnehin ausgeschlossen. Diesen Arbeitnehmern bleibt dann nur die Rückerstattung im nächsten Jahr im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Regensburg, Tel.: 0941 58613-0, E-Mail: sgeigl@shc.de, Internet: www.shc.de

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