Grundstückseigner aufgepasst

Neues zur Drei-Objekt-Grenze

18.10.2011

Kein umfassender Freibrief

Man kann also nicht durch Vereinigung mehrerer Grundstücke oder allgemein mehrerer Immobilienanteile die Drei-Objekt-Grenze unterschreiten. Außerdem ist es nur eine Frage der Zeit, bis beim Bundesfinanzhof ein Fall landet, in dem auf einem Grundstück so viele Häuser stehen, dass der Bundesfinanzhof trotzdem einen gewerblichen Grundstückshandel feststellen wird. Das neue Urteil ist also erst einmal nur ein garantierter Freibrief für ungeteilte Grundstücke mit bis zu fünf Häusern. (oe)
Quelle: www.shc.de

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