Schadensersatz

Nutzlos-Abo-Fallen

30.06.2010

Von Bedenklichkeit des Vorgehens überzeugt

Die Beklagte, also die Content Services Ltd., habe, so die Richter, bei der Geltendmachung ihrer Forderungen gegenüber dem Internetbenutzer zumindest fahrlässig gehandelt. Sie sei von der "Bedenklichkeit ihres Vorgehens" überzeugt gewesen. Darüber hinaus wisse die Beklagte aufgrund einer Vielzahl von Verbraucherbeschwerden um ihr "zumindest missverständliches Angebot". Aus diesem Grund habe die Beklagte auch die Kosten für die Einschaltung des Anwalts zur Abwehr der unbegründeten Forderung zu zahlen.

Quelle: www.anwalt-sucherservice.de

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