Offene Stellen bei der Agentur für Arbeit melden - Versäumnis kann Benachteiligung Schwerbehinderter begründen

03.07.2007

Da dieser Beweis für den Arbeitgeber jedoch schwer zu führen sein dürfte, müsse mit entsprechenden Entschädigungsansprüchen benachteiligter Schwerbehinderterer gerechnet werden. Arbeitgebern könne deshalb nur empfohlen werden, der gesetzlichen Verpflichtung folge zu leisten und auch tatsächlich alle offenen Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden betont Henn.

Kontakt Michael Henn, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht: Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll. Theodor-Heuss-Str. 11, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711/30 58 93-0, Fax: 0711/30 58 93-11. stuttgart@drgaupp.de, www.drgaupp.de (mf)

Zur Startseite